Allg. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
Diese AGB werden bei Auftragserteilung vom Kunden akzeptiert.
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die hier abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jeweils in der neuesten Fassung für alle laufenden und künftigen Geschäfte mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen von np-Edv/Nikolaus Polak anerkannt wurden. np-Edv/Nikolaus Polak kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit abändern, wobei solche Änderung sofort ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme Gültigkeit erlangen sollen. Der Kunde wird aufgefordert, diese Geschäftsbedingungen in periodischen Abständen zu lesen, um Änderungen dieser Geschäftsbedingungen zu erfahren. Der Kunde gibt zum Ausdruck, dass er diese Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Diese AGB sind in ihrer jeweilig neuesten Form stets unter der Internetadresse http://np-edv.at/aboutus/agb.html nachzulesen.

Leistung und Haftung - Computer Reparatur und Service

Grundlage für die Dienstleistung im Rahmen des PC-Services ist das vom Auftraggeber unterfertigte Auftragsformular. In diesem werden Art und Umfang des Service ggf. auch Maximalkosten festgelegt. Wird ein spezielles Angebot erstellt, so ist dieses vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Dienstleistungen, die über die im Auftragsformular bzw. im Angebot festgelegten Leistungen hinaus gehen, können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Konnte im Zuge einer Fehlersuche im Computersystem des Auftragsgebers kein Fehler gefunden werden, wird die Leistung nicht verrechnet. Wird ein Hardware-Defekt festgestellt, so sind die vereinbarten Kosten für die Fehlersuche vom Auftraggeber zu bezahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine anschließende Reparatur nicht möglich oder vom Auftraggeber nicht gewünscht wird. Die Sicherung aller Daten (inklusive Betriebssystem und Software) obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. np-Edv, Nikolaus Polak übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen eines PC-Services erfolgen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Erträgen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Leistung, Inhalte und Prüfung - Webdesign

Grundlage für die Erstellung von Webseiten ist die dem schriftlichen Angebot beigefügte, vom Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausgearbeitete Leistungsbeschreibung ("Layoutbeschreibung und Leistungsumfang"). Angebot und Leistungsbeschreibung sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Der Auftraggeber allein ist für die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Bei Übernahme der erstellten Webseiten erfolgt durch den Auftraggeber eine Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt an den Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um die schnell mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Die Webseiten gelten als abgenommen, wenn keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist erfolgt ist.

Leistung, Inhalte und Prüfung - Software Entwicklung

Grundlage für die Erstellung von Software ist die dem schriftlichen Angebot beigefügte, vom Auftragnehmer aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausgearbeitete Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft). Angebot und Leistungsbeschreibung sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Bei Übernahme der erstellten Software erfolgt durch den Auftraggeber eine Abnahmeprüfung. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der genehmigten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt an den Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um die schnell mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Die Software gilt als abgenommen, wenn keine Meldung innerhalb der oben angegeben Frist erfolgt ist.

Liefertermin

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Die Einhaltung von Lieferterminen ist jedoch nur dann möglich, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, in diesem Fall Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. Bei größeren Aufträgen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

Wiederrufsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Dienstleistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% der Gesamtkosten zu verrechnen.

Gewährleistung, Änderungen

Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der vereinbarten Leistung dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben. Werden von np-Edv/Nikolaus Polak erstellte Webseiten, Programme, Softwarelösungen etc. durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich verändert, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen nach Auftragsbestätigung sind ausgeschlossen. Rechnungsbeträge sind prompt ohne Abzug zu zahlen. Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von np-Edv/Nikolaus Polak. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart.

Schlussbestimmungen

np-Edv/Nikolaus Polak behält sich vor, auf der Homepage des erstellten bzw. überarbeiteten Internetauftritts einen auf das Internetangebot von np-Edv/Nikolaus Polak verweisenden Link einzufügen. Dieser Link kann sowohl aus einer Grafik als auch aus einem kurzen Text bestehen. Der Auftraggeber ist weiters damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die gestalteten Webseiten als Referenz anführen kann. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Erfüllungsort ist Klagenfurt, Gerichtsstandort ist für beide Partner Klagenfurt.

Letzte Änderung dieser Seite: 12.11.2011